Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises
* das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen
* das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen
* der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
* Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten
* das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.
Die Kosten für die Tätigkeit der Klassen- und des Schulelternbeirates trägt der Schulträger, für den Kreiselternbeirat der Kreis oder die kreisfreie Stadt und für den Landeselternbeirat das Land. Elternbeiräte können sich im Rahmen der Verfahrensgrundsätze nach §97 SchulG eine Geschäftsordnung über weitere Verfahrensregelungen geben.
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Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.