Frage:
Kann man mit 2 Fünfen in Hauptfächern eine Nachprüfung machen?
Weltmeister 2006
2006-06-20 12:19:34 UTC
Kann man mit 2 Fünfen in Hauptfächern eine Nachprüfung machen?
Acht antworten:
Snoopy
2006-06-20 14:43:10 UTC
Also in NRW denke ich mal nicht, aufjedenfall nicht auf meiner Schule. Du musst mindestens 1 ausgleichen müssen um in die Nachprüfung zu gehen.
Natalie A.
2006-06-24 21:59:50 UTC
Meinst du jetzt im Abitur?



Also da ist es so, dass du die schriftlichen Prüfungen alle unter dem Strich haben darfst, also sprich, alle unter 5 Punkten, eine Klausur darf auch 0 Punkte haben. Dann solltest du allerdings mindestens 2 Nachprüfungen machen, denn es ist folgendermaßen: Du darfst in den mündl. Prüfungen eine Klausur unterm Strich haben, aber darfst keine mit 0 Punkten abschliessen UND du darfst nicht 1LK und 2 GK Fächer unterm Strich haben. Das heisst, wenn du z.B. bei den schriftlichen einen Leistungskurs unter dem strich hast, also unter 5 Punkten, und ebenfalls einen normalen Grundkurs unter dem Strich hast, trotz Nachprüfung, dann darfst du keines der mündl. Fächer ebenfalls unterm Strich haben. Denn dann hättest du insgesamt 3 Fächer unterm strich und das geht nicht. Wenn du z.B. alle Klausuren der schriftlichen Prüfung über dem Strich, also über 5 Pkt. hast, aber bei den mündl. eine Klausur mit 0 Punkten hast, dann bist du durchgefallen. Du darfst keine der mündl. Prüfungen mit 0 pkt. abschliessen, trotz der guten Ergebnisse die du vorher bei den schriftichen Prüfungen, und vielleicht dann auch bei der ersten mündl. Prüfung hast... Ist etwas kompliziert, aber wenn du in die Oberstufe kommst, gibt es viele Versammlungen in denen das nochmal ausführlich erklärt wird, und man bekommt Heftchen in denen das alles erklärt wird.
2006-06-23 21:40:17 UTC
Solange du minderstens eine der zwei Fünfen in dem gleichen Notenteil (Haupt&Nebenfächer) mit minderstens einer Drei ausgleichen kannst.
2006-06-21 15:34:47 UTC
Noramlerweise schon kommt drauf an auf welcher schule du bist!!
bambelbee1963
2006-06-20 19:49:09 UTC
Frage, warum willst du mit ach und krach die beiden 5 noch irgendwie geradebiegen?



Machs nochmal, machs besser und du hast nächstes Jahr diese Problematik nicht mehr
Sonne
2006-06-20 19:25:58 UTC
ich nehme mal an, dass du im Gymnasium bist; ansonsten bitte nochmal fragen:



Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

(Gymnasialschulordnung -GSO)









§ 54

Nachprüfung

(1) 1 Schüler der Jahrgangsstufen 6 mit 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Fächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. 2 Diese findet möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien statt.



(2) Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch, Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Male besuchen, und Schüler, die schon einmal an einer Nachprüfung teilgenommen haben.



(3) 1 Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens am 1. August bei der Schule vorliegen muß. 2 Die Schüler haben sich der Nachprüfung an der Schule zu unterziehen, an der sie im vorausgegangenen Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben; bei Wohnsitzwechsel kann die Nachprüfung auch an der neuen Schule abgelegt werden.



(4) 1 Die Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als "ausreichend" waren. 2 In Fächern, in denen Schulaufgaben vorgeschrieben sind, wird die Prüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. 3 In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen. 4 Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.



(5) 1 Wurden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen, so stellt der Schulleiter das Bestehen der Nachprüfung und damit auch das Vorrücken fest. 2 Die Bestimmungen über den Notenausgleich finden keine Anwendung. 3 Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen.
jani
2006-06-20 19:25:45 UTC
also so weit ich weiß (bin mir aber echt nich sicher) kannst du dich in bw probeversetzen lassen und musst irgendwie so ne komisch prüfung davor machen!

keine garantie dafür!
CleverBube
2006-06-20 19:23:12 UTC
Das kommt letztendlich auf das Schulsystem und teilweise auf die Situation an. Es wäre ratsam, diesbzgl. deine Frage zu ergänzen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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